Kirchensteuern
Sie sind Mitglied in der evangelisch-lutherischen Kirche und zahlen Kirchensteuern?
Vielen Dank dafür. Mit Ihrer Kirchensteuer leisten Sie einen wesentlichen Beitrag dafür, dass der christliche Glaube weitergegeben werden kann und Menschen auf ihrem Lebensweg begleitet werden – in den Gottesdiensten, in den Kitas, in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, in der Kirchenmusik sowie bei Taufen, Trauungen und Beerdigungen.
Warum kann die Kirche Steuern erheben?
Das Recht, eine Kirchensteuer zu erheben, ist im Grundgesetz (Artikel 140) geregelt. Diese Möglichkeit steht allen Religionsgemeinschaften offen, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind.
In Deutschland ziehen die Finanzämter die Kirchensteuern ein und leiten sie direkt an die Landeskirchen weiter. Für die Dienstleistung erhält der Staat eine Vergütung von 3 % (in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) bzw. 4 % (in Hamburg) des Kirchensteueraufkommens. Das ist deutlich weniger, als wenn die Kirche die Steuerverwaltung selber machen müsste. Die Landeskirche gibt das Geld über die Kirchenkreise an die Kirchengemeinden weiter – abzüglich der Mittel für gemeindeübergreifende Aufgaben.
Wer zahlt Kirchensteuern?
Die Kirchensteuer richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens und beträgt 9 % der Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer. D.h. jeder, der Mitglied der Kirche ist und Geld verdient, unterstützt die Kirche finanziell mit einem zumutbaren Beitrag. Wer weniger verdient, zahlt weniger Steuern und somit auch weniger Kirchensteuern – und umgekehrt.
Wer nicht Kirchenmitglied ist, kann die Kirchengemeinde trotzdem finanziell unterstützen – durch Spenden oder durch ein Freiwilliges Kirchgeld.